Das Aufwölben und deren Rückverformung begründen auf physikalischen Vorgängen, die mit keiner Methoden wirkungsvoll verhindert werden können. Zum einen muss das Austrocknen der Unterlagsböden immer an der Oberfläche erfolgen und andererseits ist der Wasserverlust immer mit Schwindverformungen verbunden. Eine Begrenzung der Aufwölbungen bzw. der Abmessungen ist aber mit folgenden Massnahmen möglich:
- Möglichst gleichmässige Verdichtung des Mörtels über die gesamte Dicke des Unterlagsbodens
- Einsatz von Zuschlagstoffen mit einem Maximalkorn von 8mm und gleichmässige Sieblinie
- Geringer Überschusswassergehalt im Frischmörtel.
Das Feuchthalten der Oberflächen nach dem Einbringen des Unterlagsbodens durch das Auflegen einer PE-Folie während etwa sieben Tagen oder länger führt leider zu keiner Reduktion der Aufwölbungen. Die Aufwölbungen entstehen in diesem Falle relativ rasch nach dem Wegnehmen der Folie, wenn die Oberflächen abtrocknen. Da das Austrocknen nun bereits am erhärteten Unterlagsboden mit einem verhältnismässig hohen Elastizitätsmodul stattfindet, fallen die Aufwölbungen vor allem bei einem festen Mörtel unerwartet gross aus und übertreffen das in der Empfehlung angegebene Mass von 5mm deutlich. Nachbehandlungsmassnahmen sorgen in erster Linie für eine feste nicht absandende Oberflächenschicht, die besonders bei Parkettbelägen wichtig ist. Sie sind besonders bei Zugluft immer erforderlich.
Die Aufwölbungen können durch Befeuchten der Mörteloberflächen mit nassen Tüchern teilweise rückgängig gemacht werden. Diese Massnahme kann bei besonders heiklen Anschlussbauteilen wie Treppenaufgängen, Türen oder Liftanschlüssen wirkungsvoll eingesetzt werden, wenn Plattenbeläge versetzt werden. Die aufgewölbten Ecken lassen sich aber auch durch Belasten abbrechen. Der dabei entstandene Riss muss anschliessend mit Flüssigkunstharz über die gesamte Dicke kraftschlüssig geschlossen werden.
Absenkungen sind besonders wegen der Unberechenbarkeit etwas unangenehme Erscheinungen. Eine Voraussage des Ausmasses und der Lage der Absenkungen ist nicht möglich. Gemäss Empfehlung SIA V 251/1 wird davon ausgegangen, dass Aufwölbungen bis zu 5mm und Absenkungen bis 7mm zulässig sind. Solch grosse Absenkungen sind in der Planung einzukalkulieren. Die einfachste Massnahme besteht darin, auf das frühzeitige Anbringen von Fugendichtungsmassen bei den Wandanschlüssen zu verzichten. Die Absenkungen erreichen normalerweise nach etwa drei Jahren das Maximum und das Anbringen der Fugendichtungsmassen ist zu dieser Zeit möglich.
Text und Bilder mit freundlicher Genehmigung von Holcim (Schweiz) AG entnommen aus der Fachpublikation „Unterlagsböden Rissbildung und Verwölben bei schwimmenden Unterlagsböden“, Ausgabe 2002. Die zitierte Publikation kann unter www.holcim.ch bestellt werden.